Mieter Haustiere Verboten
Mit zustimmung des vermieters.
Mieter haustiere verboten. Das mietrecht regelt schon lange dass kleintiere wie nagetiere vögel oder fische von jedem mieter gehalten werden dürfen unabhängig davon was der vermieter dazu. Im ernstfall gilt dass sich mieter an die hausordnung und den mietvertrag halten müssen wenn es darum geht tiere zu halten. Seit dem ogh urteil vom 22 12 2010 siehe vki kann die tierhaltung von haustieren nicht mehr generell bzw umfassend im mietvertrag verboten werden. Eine solche klausel ist legitim und gängige.
Ist im mietvertrag bestimmt dass mieter ihre haustiere dem vermieter melden müssen gilt dies in der regel für alle tiere die nicht zu den kleintieren zählen. In einem solchen fall spielt es keine rolle was im mietvertrag steht oder ob der vermieter die hundehaltung ausdrücklich erlaubt hat. Haustiere sind nicht in jedem mietshaus gern gesehen. Eine mietsklausel mit einem pauschalen haustierverbot oder in der steht der mieter verpflichte sich keine hunde und katzen zu halten ist unwirksam.
Ob hund kaninchen oder königskobra. Hunde und katzen generell ausgeschlossen werden. Haustiere sind für viele von ihnen nicht gern gesehene gäste. Die meisten vermieter halten sich die möglichkeit offen ihr veto einzulegen wenn sie ein problem mit dem neuen haustier sehen.
Das geht gar nicht. Doch oft hat der vermieter kein mitspracherecht. Das tier gilt als stillschweigend genehmigt. Als mieter haben sie grundsätzlich das recht haustiere zu halten.
Der oberste gerichtshof ogh stuft generelle verbotsklauseln zur haustierhaltung als benachteiligung für mieter ein somit. Da ein generelles verbot unzulässig ist ist eine solche klausel ungültig. Dies gilt auch wenn einzelne arten bspw. Haustiere im mietrecht.
Dies jedenfalls wenn der vermieter oder der liegenschaftsverwalter von ihrem vierbeinigen mitbewohner wusste. Das liegt daran dass der vermieter garantieren muss dass durch das tier keine störungen für andere mieter hervorgerufen werden. Zudem wäre mit der klausel auch die immer erlaubte. Das gibt mietern aber nicht jedes recht auf jedes tier.
Eine solche klausel würde mieter unangemessen benachteiligen und keine rücksicht auf seinen individuellen fall nehmen bgh. Zugegeben keine leichte aufgabe. Besitzen sie als mieterin oder mieter seit längerer zeit einen hund dürfen sie ihn behalten. Außerdem kommt es durch die haustierhaltung nicht selten zu schäden an der mietwohnung.